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Dr. Martin Meggle-Freund

pct:einbeziehung_gleichartiger_technischer_gebiete

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Einbeziehung gleichartiger technischer Gebiete

Regel 33.2(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Einbeziehung gleichartiger technischer Gebiete unabhängig von der Klassifikation.

Regel 33.2(b) PCT

Folglich sind nicht nur technische Gebiete in die Recherche einzubeziehen, in welche die Erfindung eingruppiert werden kann, sondern auch gleichartige technische Gebiete ohne Rücksicht auf die Klassifikation.

siehe auch

Regel 33.2 PCT → Bei der internationalen Recherche zu berücksichtigende Sachgebiete
Beschreibt die Sachgebiete, die bei der internationalen Recherche berücksichtigt werden müssen.

pct/einbeziehung_gleichartiger_technischer_gebiete.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/10 08:46 von mfreund