Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:bindung_der_mitgliedstaaten

finanzcheck24.de

Bindung der Mitgliedstaaten

Artikel 61 (3)(b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erläutert, welche Staaten durch die Änderungen gebunden sind.

Artikel 61 (3)(b) PCT

Jede auf diese Weise angenommene Änderung bindet alle Staaten, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung Mitglieder der Versammlung sind; jedoch bindet eine Änderung, die die finanziellen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten erweitert, nur die Staaten, die die Annahme dieser Änderung notifiziert haben.

siehe auch

Artikel 61 (3) PCT → Inkrafttreten von Änderungen
Erläutert, wann und wie Änderungen in Kraft treten.

pct/bindung_der_mitgliedstaaten.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/17 07:37 von mfreund