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Artikel 61 (2)(a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.
Änderungen der in Absatz 1 genannten Artikel werden durch die Versammlung beschlossen.
Artikel 61 (2) PCT → Beschlussfassung über Änderungen
Regelt, wie Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.
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