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pct:beruecksichtigung_von_schriftstuecken_trotz_versaeumnis

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Berücksichtigung von Schriftstücken trotz Versäumnis

Regel 92.1 c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Berücksichtigung von Schriftstücken trotz Versäumnis.

Regel 92.1 c) PCT

Waren die Erfordernisse des Absatzes a nicht erfüllt, ist das Schriftstück jedoch im internationalen Verfahren berücksichtigt worden, so bleibt die Nichterfüllung außer Betracht.

siehe auch

Regel 92.1 PCT → Erfordernis von Begleitschreiben und Unterschriften
Regelt die Erfordernisse von Begleitschreiben und Unterschriften im Schriftverkehr.

pct/beruecksichtigung_von_schriftstuecken_trotz_versaeumnis.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:44 von mfreund