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pct:berichtigung_oder_hinzufuegung_von_angaben

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Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben

Regel 26quater.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben.

Regel 26quater.1 PCT

Der Anmelder kann eine Angabe nach Regel 4.11 berichtigen oder dem Antrag hinzufügen, indem er innerhalb einer Frist von 16 Monaten nach dem Prioritätsdatum beim Internationalen Büro eine entsprechende Mitteilung einreicht; eine Mitteilung, die beim Internationalen Büro nach Ablauf dieser Frist eingeht, gilt als am letzten Tag dieser Frist beim Internationalen Büro eingegangen, wenn sie dort vor Abschluss der technischen Vorbereitungen für die internationale Veröffentlichung eingeht.

siehe auch

Regel 26quater PCT → Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11.

pct/berichtigung_oder_hinzufuegung_von_angaben.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/07 10:00 von mfreund