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Regel 70.2 c-bis) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass der Bericht so erstellt werden kann, als seien Änderungen nicht vorgenommen worden, wenn kein Begleitschreiben die Grundlage angibt.
Sind Änderungen ohne Begleitschreiben erfolgt, das die Grundlage in der ursprünglichen Anmeldung angibt, kann der Bericht so erstellt werden, als seien die Änderungen nicht vorgenommen worden.
Regel 70.2 PCT → Grundlage für den Bericht
Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.
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