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Regel 1.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die spezifischen Bedeutungen der Abkürzungen, die in der Ausführungsordnung verwendet werden.
In dieser Ausführungsordnung wird die Bezeichnung “Vertrag” für den Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens verwendet. In dieser Ausführungsordnung verweisen die Bezeichnungen “Kapitel” und “Artikel” auf die jeweils angegebenen Kapitel und Artikel des Vertrags.
Regel 1 PCT → Abkürzungen
Definiert die Bedeutung der in der Ausführungsordnung verwendeten Abkürzungen.
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