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Regel 1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert die Bedeutung der in der Ausführungsordnung verwendeten Abkürzungen.
Regel 1.1 PCT → Bedeutung der Abkürzungen
Beschreibt die spezifischen Bedeutungen der Abkürzungen, die in der Ausführungsordnung verwendet werden.
PCT, Teil A → Einleitende Regeln
Enthält allgemeine Bestimmungen zur Auslegung und Anwendung der Ausführungsordnung, einschließlich der Definition von Abkürzungen und der Auslegung bestimmter Bezeichnungen.
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