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Regel 66.2(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Aufforderung zur Stellungnahme und Einreichung von Änderungen.
In dem Bescheid ist der Anmelder aufzufordern, eine schriftliche Stellungnahme und, wo dies angebracht ist, Änderungen einzureichen.
Regel 66.2 PCT → Schriftlicher Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Regelt den schriftlichen Bescheid der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.
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