Anzeigen:
Regel 70.7 b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass Regel 43.5 Absätze b und e auch auf den Bericht Anwendung finden.
Regel 43.5 Absätze b und e findet auch auf den Bericht Anwendung.
Regel 70.7 PCT → Angabe der Unterlagen nach Artikel 35 Absatz 2
Regelt die Angabe von Unterlagen, die als wesentliche Grundlage für die Feststellungen angesehen werden.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de