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pct:anwendung_von_artikel_16_absatz_3

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Anwendung von Artikel 16 Absatz 3

Artikel 32 (3) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erklärt die sinngemäße Anwendung von Artikel 16 Absatz 3 auf die beauftragten Behörden.

Artikel 32 (3) PCT

Artikel 16 Absatz 3 ist sinngemäß auf die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörden anzuwenden.

siehe auch

Artikel 32 PCT → Die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
Definiert die Rolle der Behörden, die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragt sind.

pct/anwendung_von_artikel_16_absatz_3.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/15 08:23 von mfreund