Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

pct:anwendbares_datum_fuer_die_berichtigung

finanzcheck24.de

Anwendbares Datum für die Berichtigung

Regel 91.1 f) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das anwendbare Datum für die Berichtigung offensichtlicher Fehler.

Regel 91.1 f) PCT

Das für die Zwecke der Absätze c und e anwendbare Datum ist

i) im Falle eines Fehlers in einem Teil der internationalen Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung – das internationale Anmeldedatum;

ii) im Falle eines Fehlers in einem anderen Schriftstück als in der internationalen Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung, einschließlich eines Fehlers in einer Berichtigung oder Änderung der internationalen Anmeldung – das Datum, an dem dieses Schriftstück eingereicht worden ist.

siehe auch

Regel 91 PCT → Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken
Regelt die Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken.

pct/anwendbares_datum_fuer_die_berichtigung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/13 09:42 von mfreund