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Regel 95 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Angaben und Übersetzungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern.
Regel 95.1 PCT → Angaben betreffend Ereignisse bei Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern
Regelt die Angaben betreffend Ereignisse bei Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern.
Regel 95.2 PCT → Kopien der Übersetzungen
Regelt die Übersendung von Kopien der Übersetzungen durch Bestimmungsämter und ausgewählte Ämter.
PCT, Teil F → Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de