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Regel 66.5 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Änderungen der Ansprüche, Beschreibung oder Zeichnungen.
Jede Abänderung der Ansprüche, der Beschreibung oder der Zeichnungen einschließlich einer Streichung von Ansprüchen, von Teilen der Beschreibung oder von einzelnen Zeichnungen, mit Ausnahme der Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers, gilt als Änderung.
Regel 66 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Beschreibt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.
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