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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:zustellung_der_nichtigkeitsklage

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Zustellung der Nichtigkeitsklage

§ 82 (1) PatG

Das Patentgericht stellt dem Beklagten die Klage unverzüglich zu und fordert ihn auf, sich darüber innerhalb eines Monats zu erklären.

§ 82 (2) PatG → Säumnisverfahren
§ 82 (3) PatG → Widerspruch gegen die Nichtigkeitsklage

siehe auch

PatG, Abschnitt 5.2 → Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren
Regeln das Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren, bei denen durch Klage gegen den eingetragenen Patentinhaber oder Lizenznehmer vorgegangen wird.

patentrecht/zustellung_der_nichtigkeitsklage.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/23 23:48 von mfreund