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Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:zulassung_der_rechtsbeschwerde

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Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 100 (2) PatG

Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn

  1. eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist oder
  2. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs erfordert.

Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

§ 100 (1) PatG → Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde
§ 100 (3) PatG → Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

siehe auch

§§ 100 bis 109 PatG → Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdeverfahren
§§ 100 bis 122a PatG → Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
PatG → Patentgesetz

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