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patentrecht:zulaessigkeit_der_rechtsbeschwerde

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Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (Patentrecht)

Zulässigkeitsprüfung, Unzulässigkeit

§ 104 PatG

Der Bundesgerichtshof hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rechtsbeschwerde an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen.

siehe auch

§§ 100 bis 109 PatG → Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdeverfahren
§§ 100 bis 122a PatG → Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
PatG → Patentgesetz

patentrecht/zulaessigkeit_der_rechtsbeschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1