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patentrecht:verletzungshinweis_im_frand-verhandlungsprozess

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Verletzungshinweis im FRAND-Verhandlungsprozess

Ein SEP-Inhaber muss den angeblichen Patentverletzer vor der Klageerhebung auf die behauptete Verletzung hinweisen. Dabei ist das betreffende SEP eindeutig zu benennen, und es muss dargelegt werden, auf welche Weise die Verletzung erfolgt sein soll [→ Verletzungshinweis im FRAND-Verhandlungsprozess].1)

In der Rechtsprechung nationaler Gerichte hatte sich etabliert, dass für diese Zwecke die Übersendung von Claim-charts in jedem Falle ausreichend ist.2)

Soweit die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme in diesem Zusammenhang die Ansicht vertritt, dass dieser Hinweis in dem Anschreiben selbst erfolgen muss (Amicus curiae letter Rn. 65), kann einem solch formalistischen Verständnis nicht beigetreten werden. Zwar mag ein Hinweis auf eine pauschal gehaltene Internetseite des SEP-Inhabers, die keine einfach zugänglichen Informationen zum konkreten Klagepatent enthält,zu wenig sein, um als ausreichender Hinweis angesehen werden zu können. Das Urteil des EuGH macht aber an dieser Stelle aus gutem Grund keine strikten formalen Vorgaben, sondern überlässt den mitgliedstaatlichen Gerichten die Beurteilung im Einzelfall. Gerade im Falle des Vorwurfs der Verletzung einer Vielzahl von standard-relevanten Patenten kann ein Hinweis in der formalisierten Form, wie sie von der Kommission für nötig erachtet wird, eher zu Unübersichtlichkeit führen denn zu der erwünschten Transparenz.3)

siehe auch

FRAND („Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory“)
Bedingungen, die Patentinhaber einhalten müssen, wenn sie ihre standardessentiellen Patente (SEPs) lizenzieren.

1)
EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015, Rs. C-170/13, Rn. 60–64
2)
EPG, Lokalkammer Mannheim, Beschl. v. 22. November 2024 – UPC_CFI_210/2023; vgl. etwa aus der nationalen Rechtsprechung Gerichtshof Den Haag, Fallnummer 200.233.166/01 v. 24.12.2019, para 4.157 etseqq. – Philips vs ASUS; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.12.2020, 6 U 103/19 – Mobilstation; LG Mannheim, Urt. v. 19.08.2016, 7 O 19/16 – Sekundärstation; Urt. v. 29.01.2016, 7 O 66/15 – Steuerkanal; LG Düsseldorf, Urt. v. 11.07.2018, 4c O 81/17 Rn. 108
3)
EPG, Lokalkammer Mannheim, Beschl. v. 22. November 2024 – UPC_CFI_210/2023
patentrecht/verletzungshinweis_im_frand-verhandlungsprozess.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/17 09:19 von mfreund