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patentrecht:verletzung_des_rechts

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Verletzung des Rechts

§ 111 (2) des Patentgesetzes (PatG) definiert, wann eine Rechtsverletzung vorliegt.

§ 111 (2) PatG

Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

siehe auch

§ 111 PatG → Berufungsbegründung
Die Grundlagen für die Begründung einer Berufung gegen Entscheidungen des Patentgerichts.

patentrecht/verletzung_des_rechts.txt · Zuletzt geändert: 2025/02/12 08:48 von mfreund