Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:neuheitspruefung

finanzcheck24.de

Neuheitsprüfung

Die Neuheitsprüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Prüfungsverfahrens. Sie dient dazu festzustellen, ob eine Erfindung neu [§ 3 (1) S. 1 PatG → Neuheit] ist, das heißt, ob sie sich von allen bereits bekannten Techniken und Veröffentlichungen [§ 3 (1) S. 2 PatG → Stand der Technik] unterscheidet.

siehe auch

§ 3 (1) S. 1 PatG → Neuheit
Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.

patentrecht/neuheitspruefung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/09 09:00 von mfreund