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§ 2a (3) Nr. 2 des Patentgesetzes (PatG) definiert den Begriff „mikrobiologisches Verfahren“.
Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet: „mikrobiologisches Verfahren“ ein Verfahren, bei dem mikrobiologisches Material verwendet, ein Eingriff in mikrobiologisches Material durchgeführt oder mikrobiologisches Material hervorgebracht wird;
§ 2a (3) PatG → Definitionen biologischer Begriffe
Liefert Definitionen für Begriffe, die im Kontext des Gesetzes verwendet werden.
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