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patentrecht:lizenzgebuehr

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Lizenzgebühr

§ 15 (2) PatG → Lizenzen

Mit jedem Benutzungstatbestand (sofern und soweit keine benutzungsunabhängige Gegenleistung vereinbart ist) entsteht der Anspruch des Lizenzgebers auf die vertragliche Gegenleistung, typischerweise in Gestalt einer Stück- oder umsatzbezogenen Lizenzgebühr.

siehe auch

patentrecht/lizenzgebuehr.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1