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Der Anspruch [→ Entschädigungsanspruch ] besteht nicht, wenn der Gegenstand der Anmeldung offensichtlich nicht patentfähig ist.
§ 33 (1) PatG → Entschädigungsanspruch
§ 33 (3) PatG → Verjährung des Entschädigungsanspruches
§§ 26 bis 33 PatG → Patentamt
PatG → Patentgesetz
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