Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:gutachten_auf_ersuchen_der_gerichte

finanzcheck24.de

Gutachten auf Ersuchen der Gerichte

§ 29 (1) des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Verpflichtung des Deutschen Patent- und Markenamts, auf Ersuchen der Gerichte Gutachten abzugeben.

§ 29 (1) PatG

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, auf Ersuchen der Gerichte oder der Staatsanwaltschaften über Fragen, die Patente betreffen, Gutachten abzugeben, wenn in dem Verfahren voneinander abweichende Gutachten mehrerer Sachverständiger vorliegen.

siehe auch

§ 29 PatG → Gutachten und Auskünfte des Patentamts
Beschreibt die Verpflichtungen und Befugnisse des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) in Bezug auf die Abgabe von Gutachten und die Erteilung von Auskünften.

patentrecht/gutachten_auf_ersuchen_der_gerichte.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/19 08:01 von mfreund