§ 11 Nr. 3 PatG → Einzelzubereitung von Arzneimitteln
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf die unmittelbare Einzelzubereitung von Arzneimitteln in Apotheken.
patentrecht/einzelzubereitung_von_arzneimitteln_in_apotheken.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/18 10:29 von mfreund