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Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Patentanmeldungen entgegenzunehmen.
Eine Anmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 Strafgesetzbuch) enthalten kann, darf bei einem Patentinformationszentrum nicht eingereicht werden.
§ 34 (1) PatG → Patentanmeldung
§ 34 (3), (4), (5) PatG → Inhalt der Anmeldung
§ 34 (6) PatG → Form der Anmeldung
§ 34 (7) PatG → Angabe des Standes der Technik in der Patentbeschreibung
§ 34 (8) PatG → Biologisches Material als Gegenstand der Anmeldung
§§ 34 bis 43 PatG → Anmeldeverfahren
§§ 34 bis 64 PatG → Verfahren vor dem Patentamt
PatG → Patentgesetz
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