Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:anpassung_und_ruecknahme_der_zwangslizenz

finanzcheck24.de

Anpassung und Rücknahme der Zwangslizenz

§ 24 (6) S. 6 und 7 PatG

Tritt bei den künftig fällig werdenden wiederkehrenden Vergütungsleistungen eine wesentliche Veränderung derjenigen Verhältnisse ein, die für die Bestimmung der Höhe der Vergütung maßgebend waren, so ist jeder Beteiligte berechtigt, eine entsprechende Anpassung zu verlangen. Sind die Umstände, die der Erteilung der Zwangslizenz zugrunde lagen, entfallen und ist ihr Wiedereintritt unwahrscheinlich, so kann der Patentinhaber die Rücknahme der Zwangslizenz verlangen.

siehe auch

§ 24 (1) PatG → Zwangslizenz

patentrecht/anpassung_und_ruecknahme_der_zwangslizenz.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1