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Der SEP-Inhaber muss dem potenziellen Lizenznehmer ein schriftliches Angebot für einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen unterbreiten. Der EuGH betont, dass der SEP-Inhaber die besten Kenntnisse über die bisherigen Lizenzierungspraktiken hat und daher dafür sorgen muss, dass sein Angebot die Voraussetzung der Gleichbehandlung wahrt.1)
Eine angemessene Reaktion des Verletzers ist erforderlich, einschließlich der Vorlage eines Gegenangebots, wenn er mit dem ursprünglichen Angebot nicht einverstanden ist. Auch dieses Gegenangebot muss die FRAND-Kriterien erfüllen.2)
Beide Parteien müssen ernsthaft in Verhandlungen treten, um die Bedingungen des Lizenzvertrags zu finalisieren. Diese Verhandlungen müssen in gutem Glauben und entsprechend den Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs geführt werden, um einen zeitnahen und fairen Vertragsabschluss zu erreichen.((EPG, Lokalkammer Mannheim, Beschl. v. 22. November 2024 – UPC_CFI_210/2023; m.V.a EuGH, C-170/13, Huawei/ZTE, Rn. 65, 67).
→ FRAND („Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory“)
Bedingungen, die Patentinhaber einhalten müssen, wenn sie ihre standardessentiellen Patente (SEPs) lizenzieren.
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