Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

patentrecht:amtssprache

finanzcheck24.de

Amtssprache

§ 126 PatG

Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Patentgericht ist deutsch, sofern nichts anderes bestimmt ist. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.

siehe auch

§§ 123 bis 128a PatG → Gemeinsame Vorschriften
PatG → Patentgesetz

patentrecht/amtssprache.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:23 von 127.0.0.1