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Dr. Martin Meggle-Freund

markenrecht:verwechslungsgefahr_bei_unternehmenskennzeichen

finanzcheck24.de

Verwechslungsgefahr bei Unternehmenskennzeichen

Branchennähe
Kennzeichnungskraft einer Firmenbezeichnung
Zeichenähnlichkeit bei Unternehmenskennzeichen
Firmenmäßiger Gebrauch
Firmenbestandteile
Internetauftritt eines lokal oder regional tätigen Unternehmens

Die Beurteilung der Frage, ob Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens des Klägers und der Nähe der Unternehmensbereiche [→ Branchennähe].1)

Diese Kriterien stehen zueinander in Wechselwirkung, d.h. bei einem Mehr von einem Kriterium ist ein entsprechend Weniger von einem anderen vonnöten. Grundsätzlich verlangen gleiche Kennzeichen eine große Branchenferne, Branchennähe verlangt sehr verschiedene Kennzeichen.

Hinsichtlich der Zeichenähnlichkeit [→ Kennzeichenähnlichkeit bei Unternehmenskennzeichen] kann auf die Grundsätze der Zeichenähnlichkeit bei der Verwechslung von Marken zurückgegriffen werden.

Es ist sowohl die unmittelbare Verwechslungsgefahr, als auch die Verwechslung im weiteren Sinne zu prüfen.

Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG [§ 14 (2) Nr. 2 MarkenG → Verbot verwechselbarer Benutzung].2)

Eine Verwechslungsfahr im Sinne des § 15 Abs. 2 MarkenG besteht bei einer produktkennzeichnenden Verwendung eines geschützten Unternehmenskennzeichens ausnahmsweise dann nicht, wenn durch besondere Umstände ausgeschlossen ist, dass die angesprochenen Verkehrskreise in der verwendeten Form der Geschäftsbezeichnung (auch) einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung sehen.3)

siehe auch

§ 5 (2) MarkenG → Unternehmenskennzeichen

1)
st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 50/14 - ConText; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - I ZR 158/05, GRUR 2008, 1102 Rn. 15 = WRP 2008, 1530 - Haus & Grund I
2)
BGH, Urteil vom 12. Mai 2011 - I ZR 20/10 - Schaumstoff Lübke
3)
BGH, Urteil vom 22. März 2012 - I ZR 55/10 - METRO/ROLLER's Metro; m.V.a. BGH, GRUR 2005, 871, 872 Seicom, mwN
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