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markenrecht:unternehmenszeichen

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Unternehmenszeichen (Geschäftsabzeichen)

Geschäftsabzeichen (Unternehmenszeichen) sind Bezeichnungen jeglicher Art, die keine Namensfunktion besitzen, aber vom Verkehr als Kennzeichen gewertet werden. Beispielsweise Werbesprüche, Hausfarben (BGH GRUR 1968/371 ‘Maggi’) z.B. von Tankstellen und Banken, Telegrammadressen und Fernschreibkennungen, bildliche Darstellungen und Logos (BGH GRUR 1964/71 ‘Personifizierte Kaffekanne’) wie z.B. das BMW-Emblem, Firmenschlagworte, wie ‘BMW’ als Kürzel für ‘Bayerische Motorenwerke’.

Die Entstehung eines Unternehmenszeichens setzt immer Verkehrgeltung voraus (§ 5 II S.2 MarkenG).

siehe auch

markenrecht/unternehmenszeichen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1