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→ Inhaberschaft am Unternehmenskennzeichen
→ Übertragung eines Unternehmenskennzeichens
→ Lizenzierung eines Unternehmenskennzeichens
Für das vom Gesetzgeber damit systematisch dem Werktitel an die Seite gestelltes Unternehmenskennzeichen ist das Akzessorietätsprinzip anerkannt, d.h. das Unternehmenskennzeichen kann nicht frei, sondern nur zusammen mit dem durch es gekennzeichneten Geschäftsbetrieb veräußert und übertragen werden.1)
Sonderfall: Sonderbedingungen, die erforderlich sind um die Priorität des Unternehmenskennzeichens bei Übertragung ohne Geschäftsbetrieb zu erhalten.5)
§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen
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