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→ Inhaberschaft am Unternehmenskennzeichen
→ Übertragung eines Unternehmenskennzeichens
Eine Gestattung der Verwendung einer Unternehmensbezeichnung [§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen] durch einen Dritten ist rechtlich zulässig.1)
§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen
§ 30 (1) MarkenG → Markenlizenzen
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