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Das Problem der Schutzfähigkeit von Namen oder Bildern berühmter lebender oder verstorbener Personen besteht nach wie vor und es gibt unterschiedliche Lösungsvorschläge in der Literatur.1)
Bei bekannten Personen ist die Möglichkeit einer herkunftshinweisenden Individualisierung nicht von vorneherein ausgeschlossen.2)
Bösgläubigkeit ist immer dann anzunehmen sei, wenn ersichtlich Nichtberechtigte Namen oder Abbildungen bekannter lebender oder verstorbener Personen anmelden.6)
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