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Da die Eintragung einer Marke stets für die im Eintragungsantrag aufgeführten Waren oder Dienstleistungen begehrt wird, ist die Frage, ob die Marke unter eines der Eintragungshindernisse des Art. 3 der Richtlinie fällt, überdies konkret in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen zu prüfen.1)
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