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Das Internationale Büro kann gegen Entgelt auch Nachforschungen nach älteren Registrierungen internationaler Marken übernehmen.
Artikel 5ter (1) MMA → Abschrift der im Register eingetragenen Angaben
Artikel 5ter (3) MMA → Beglaubigung von Auszügen
MMA → Madrider Markenabkommen
Internationale Marken → IR-Marken
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