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Der Markenschutz entsteht
§ 4 Nr. 1 MarkenG → Eintragung eines Zeichens als Marke in das Register
§ 4 Nr. 2 MarkenG → Benutzungsmarke
§ 4 Nr. 3 MarkenG → Notorisch bekannte Marke
§§ 3 - 6 MarkenG → Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang
Das Recht an einer Marke kann durch Eintragung, durch Benutzung oder auch durch notorische Bekanntheit entstehen.
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