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markenrecht:einsicht_in_die_akten_eingetragener_marken

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Einsicht in die Akten eingetragener Marken

§ 62 (2) MarkenG

Nach der Eintragung der Marke wird auf Antrag Einsicht in die Akten der eingetragenen Marke gewährt.

siehe auch

markenrecht/einsicht_in_die_akten_eingetragener_marken.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:27 von 127.0.0.1