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Das beliebig oft verlängerbare Markenrecht [→ Verlängerung] ist zeitlich unbegrenzt, während Monopolstellungen in der Regel keinen dauernden Bestand haben.1)
Ein Markenschutz kommt nur in bestimmten Ausnahmefällen in Betracht, in denen eine Änderung der Monopollage vernünftigerweise auszuschließen ist.2)
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