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→ Entstehen der Rechte aus einem Unternehmenskennzeichen
→ Erlöschen der Rechte aus einem Unternehmenskennzeichen
An die für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG erforderliche Zeichenbenutzung sind keine höheren Anforderungen zu stellen als an die für seine anfängliche Entstehung erforderlichen Benutzungshandlungen [→ Entstehen der Rechte aus einem Unternehmenskennzeichen].1)
§ 5 (2) S. 1 MarkenG → Unternehmenskennzeichen
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