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Die vorstehenden Ausführungen bezüglich des Rechtsübergangs, der Vermutung der Inhaberschaft, den dinglichen Rechten und den Lizenzen gelten entsprechend für Markenrechte, die durch Eintragung erlangt worden sind.
Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.
§ 27 MarkenG → Rechtsübergang
§ 28 MarkenG → Vermutung der Rechtsinhaberschaft, Zustellungen an den Inhaber
§ 29 MarkenG → Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
§ 30 MarkenG → Lizenzen
§§ 27 - 31 MarkenG → Marken als Gegenstand des Vermögens
§§ 3 - 31 MarkenG (Teil 2) → Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
MarkenG → Markengesetz
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