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Die Eintragung einer Marke kann gelöscht werden, wenn die Marke ohne die Zustimmung des Inhabers der Marke für dessen Agenten oder Vertreter eingetragen worden ist.
Voraussetzung: Die Nichtberechtigung des Agenten zur Markenanmeldung muß nachgewiesen werden, nicht aber dessen Bösgläubigkeit.
Agent ist z.B. der Vertragshändler.
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