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kartellrecht:submissionsabsprache

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Submissionsabsprache

Eine Submissionsabsprache ist eine rechtswidrige Vereinbarung zwischen Bietern, um bei Ausschreibungen den Wettbewerb zu verzerren, meist durch Preisabsprachen oder die Verteilung von Aufträgen.

Bei einer Submissionsabsprache beginnt die nach nationalem Prozessrecht zu beurteilende Verfolgungsverjährung nicht schon mit dem sich aus der wettbewerbsbeschränkenden Absprache ergebenden Vertragsschluss, sondern erst mit der vollständigen Vertragsabwicklung; daran ist auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Januar 2021 (C-450/19 - Eltel) festzuhalten.1)

siehe auch

Preisabsprache
Eine wettbewerbswidrige Vereinbarung zwischen Unternehmen, bei der Preise für Produkte oder Dienstleistungen abgesprochen werden, anstatt durch den freien Markt bestimmt zu werden.

1)
BGH, Beschluss vom 17. September 2024 - KRB 101/23; Bestätigung von BGH, Beschluss vom 25. August 2020 - KRB 25/20, WuW 2020, 615 Rn. 17 - Unterlassenes Angebot, mwN
kartellrecht/submissionsabsprache.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/11 08:09 von mfreund