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Eine Preisabsprache bezeichnet eine unzulässige Vereinbarung zwischen Unternehmen, bei der die Preise für Waren oder Dienstleistungen nicht durch den freien Markt, sondern durch Absprachen festgelegt werden. Derartige Praktiken dienen dazu, den Wettbewerb einzuschränken oder zu unterbinden, was letztlich zu Nachteilen für Verbraucher und andere Marktteilnehmer führt.
Nach § 81 GWB [→ Bußgeldtatbestände] sowie Art. 101 AEUV [→ Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen] sind wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse oder abgestimmte Verhaltensweisen verboten. Diese Bestimmungen zielen darauf ab, den freien Wettbewerb zu schützen, indem sie Eingriffe in den Preisbildungsmechanismus und die Marktfreiheit unterbinden.
Wettbewerbswidrige Handlungen liegen insbesondere vor, wenn Marktteilnehmer Absprachen treffen, die darauf abzielen, Preise zu manipulieren, die Auftragsvergabe zu beeinflussen oder den Wettbewerb anderweitig zu verzerren.
Eine solche Beschränkung des Wettbewerbs wird als schwerwiegender Eingriff in die Marktordnung betrachtet, da sie die Funktionsfähigkeit des Marktes beeinträchtigt, den Wettbewerb zugunsten einzelner Marktakteure ausschaltet und potenziell negative Auswirkungen auf Verbraucher und andere Marktteilnehmer hat. Die rechtliche Bewertung dieser Handlungen folgt einem strengen Maßstab, um die Marktmechanismen zu schützen und eine Verzerrung des Wettbewerbs zu verhindern.
Die Rechtsfolgen solcher Verstöße umfassen nicht nur die Unwirksamkeit der wettbewerbswidrigen Absprachen, sondern auch Sanktionen, die darauf abzielen, abschreckend zu wirken und die Einhaltung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen. Die Anwendung der Tatbestände erfolgt dabei umfassend und orientiert sich an dem Ziel, die Integrität des Wettbewerbs zu gewährleisten
Eine Submissionsabsprache ist eine rechtswidrige Vereinbarung zwischen Bietern, um bei Ausschreibungen den Wettbewerb zu verzerren, meist durch Preisabsprachen oder die Verteilung von Aufträgen.
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