Anzeigen:
Es ist umstritten, ob Mitbewerber im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG nach Ingeltungsetzung der Datenschutz-Grundverordnung [DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung] befugt sind, Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs gemäß § 3a UWG im Klagewege durchzusetzen.1)
Eine Auffassung geht davon aus, dass die in der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Regelungen zur Durchsetzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Verordnung abschließend sind; sie verneint deshalb eine wettbewerbsrechtliche Klagebefugnis von Mitbewerbern.2)
Andere halten die in der Datenschutz-Grundverordnung zur Rechtsdurchsetzung getroffenen Regelungen nicht für abschließend und daher die in § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG genannten Mitbewerber auch weiterhin für befugt, Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF, § 3a UWG im Wege der Klage durchzusetzen.3)
Auch der deutsche Gesetzgeber geht davon aus, dass es Mitbewerbern möglich ist, Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu verfolgen.4)
Jedenfalls ist der Datenschutz-Grundverordnung keine Regelung zu entnehmen, nach der die Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht als unlautere Geschäftspraktiken ausgeschlossen sein soll.5)
Es ist daher fraglich, ob die Datenschutz-Grundverordnung auch im Hinblick auf wettbewerbsrechtlich begründete Verstöße abschließend sein soll.6)
Stehen die Regelungen in Kapitel VIII der Datenschutz-Grundverordnung nationalen Regelungen entgegen, die - neben den Eingriffsbefugnissen der zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung zuständigen Aufsichtsbehörden und den Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Personen - Mitbewerbern die Befugnis einräumen, wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung gegen den Verletzer im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten unter dem Gesichtspunkt des Verbots der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken vorzugehen?7)
DSGVO → Datenschutz-Grundverordnung
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de