Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

internetrecht:rechte_aus_arbeitsrecht_und_sozialschutz

finanzcheck24.de

Rechte aus Arbeitsrecht und Sozialschutz

Art. 9 (2) b) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung zur Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsrecht und Sozialschutz.

Art. 9 (2) b) DSGVO

Die Verarbeitung ist erforderlich, damit der Verantwortliche oder die betroffene Person die ihm bzw. ihr aus dem Arbeitsrecht und dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erwachsenden Rechte ausüben und seinen bzw. ihren diesbezüglichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten oder einer Kollektivvereinbarung nach dem Recht der Mitgliedstaaten, das geeignete Garantien für die Grundrechte und die Interessen der betroffenen Person vorsieht, zulässig ist.

siehe auch

Art. 9 (2) DSGVO → Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Listet die Ausnahmen auf, unter denen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erlaubt ist.

internetrecht/rechte_aus_arbeitsrecht_und_sozialschutz.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 11:29 von mfreund