Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

internetrecht:erhebliches_oeffentliches_interesse

finanzcheck24.de

Erhebliches öffentliches Interesse

Art. 9 (2) g) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt die Verarbeitung aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses.

Art. 9 (2) g) DSGVO

Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich.

siehe auch

Art. 9 (2) DSGVO → Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Listet die Ausnahmen auf, unter denen die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erlaubt ist.

internetrecht/erhebliches_oeffentliches_interesse.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/10 11:30 von mfreund