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grundrecht:rechtsverordnung

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Rechtsverordnung

Eine Rechtsverordnung ist eine von der Exekutive erlassene, rechtlich verbindliche Regelung, die auf Grundlage eines Gesetzes ergeht und dessen Umsetzung konkretisiert.

Die Nichtigkeit einer Rechtsverordnung bedeutet, dass diese von Anfang an (ex tunc) rechtlich unwirksam ist, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt, die gesetzlichen Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt wurden oder sie formelle oder materielle Fehler aufweist.

siehe auch

Gesetz

grundrecht/rechtsverordnung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 05:33 von mfreund