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grundrecht:oberste_bundesbehoerde

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Oberste Bundesbehörde

Eine oberste Bundesbehörde ist eine Behörde auf Bundesebene, die direkt der Regierung oder dem Bundespräsidenten unterstellt ist und höchste Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dazu gehören insbesondere die Bundesministerien sowie das Bundeskanzleramt.

siehe auch

Bundesbehörde
Eine Behörde, die auf Bundesebene tätig ist und der Bundesregierung unterstellt ist. Sie führt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Namen des Bundes aus.

grundrecht/oberste_bundesbehoerde.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 05:40 von mfreund