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grundrecht:ministerien

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Ministerien

Ministerien sind oberste Verwaltungsbehörden, die für spezifische Politik- und Aufgabenbereiche der Regierung zuständig sind, Gesetze vorbereiten, deren Umsetzung überwachen und die politische Arbeit ihres Ressorts leiten.

siehe auch

Verwaltung
Die vollziehende Gewalt, auch Exekutive genannt, ist der Teil der staatlichen Gewalt, der für die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze verantwortlich ist.

grundrecht/ministerien.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/24 05:43 von mfreund